Das Heilpraktiker Honorar

Sie können sich entscheiden, ob Sie ein individuelles Honorar bezahlen möchten oder eine Abrechnung nach der GebüH, dem „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (z.B. hier nachzulesen) wünschen.

Die Therapiekosten nach der GebüH werden sowohl bei privat versicherten Patienten, als auch von Beihilfestellen, sowie von den privaten Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich ggfls. vorab bei Ihrem Kostenträger, inwieweit Heilpraktiker Behandlungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.

Mein Honorar, wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird, beträgt pro Stunde 65 €. Dies ist unabhängig davon, welche Therapieform oder Kombinationen mehrerer Schmerztherapien in einer Behandlung angewandt werden.

Honorare & Therapiekosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen!