Das Heilpraktiker Honorar

Sie können sich entscheiden, ob Sie ein individuelles Honorar bezahlen möchten oder eine Abrechnung nach der GebüH, dem „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (z.B. hier nachzulesen) wünschen.

Die Therapiekosten nach der GebüH werden sowohl bei privat versicherten Patienten, als auch von Beihilfestellen, sowie von den privaten Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich ggfls. vorab bei Ihrem Kostenträger, inwieweit Heilpraktiker-Behandlungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.

Mein Honorar, wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird, beträgt pro Stunde 70 €. 
Dies ist unabhängig davon, welche Therapieform oder Kombinationen mehrerer Schmerztherapien in einer Behandlung angewandt werden.

Falls Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Terminabsage bis spätestens 20 Uhr am Tag zuvor. Da ich die reservierte Zeit für Sie ansonsten freihalte, werde ich Ihnen ohne eine rechtzeitige Absage 50 % der Behandlungskosten in Rechnung stellen. Sollte ich kurzfristig noch einen "Ersatzpatienten" für Ihren Termin finden, berechne ich natürlich nichts!

Es ist ausreichend, wenn Sie mir eine Nachricht auf Anrufbeantworter/Mailbox mit Ihrer Absage hinterlassen, oder eine entsprechende E-Mail an mich senden. Danke für Ihr Verständnis!

Honorare & Therapiekosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen!